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Kostenübernahme

In vielen Krankheitsfällen ist die Ernährungsberatung durch einen Dipl. Ernährungsberater BSc eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Für eine Kostenübernahme ist eine Arztverordnung nötig. Das Verordnungsformular, welches vom Arzt ausgefüllt werden muss, finden Sie im untenstehenden Link.



 

 
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